Unternehmererklärung

Unternehmererklärung


Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)schreibt vor, dass bei energetischer Sanierung eines Gebäudes die Unternehmen ihre Arbeiten zur dokumentieren haben und einen privaten Nachweis, eine so genannte Unternehmererklärung ausstellen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen nach Gebäudeenergiegesetz des jeweiligen Bundeslandes sowie natürlich auch die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.



In folgenden Fällen ist eine Unternehmererklärung bei der Sanierung von Wohngebäuden erforderlich:

Bauliche Maßnahmen

- am Dach

- an der obersten Geschossdecke

- an Außenbauteilen des Gebäudes (wie beispielsweise Fenster oder Fassade bzw. Außenwand)


(Quelle: Wir Hausbesitzer)